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Wichtige Infos zur Wahl

Das Regionalkirchenamt teilte am 20. August 2026 dem Kirchenvorstand mit, dass zu wenig Kandidaten für eine ordnungsgemäße Kirchenvorstandswahl zur Verfügung stehen.
Entsprechend der Nachricht des Regionalkirchenamtes bestehen bei einer zu geringen Anzahl an Kandidaten für den aktuellen Kirchenvorstand zwei Handlungsmöglichkeiten.

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Wichtige Infos zur Wahl

Informationen aus dem Kirchenvorstand

Das Regionalkirchenamt teilte am 20. August 2026 dem Kirchenvorstand mit, dass zu wenig Kandidaten für eine ordnungsgemäße Kirchenvorstandswahl zur Verfügung stehen.
Entsprechend der Nachricht des Regionalkirchenamtes bestehen bei einer zu geringen Anzahl an Kandidaten für den aktuellen Kirchenvorstand zwei Handlungsmöglichkeiten:

1) „Die Wahl wird planmäßig durchgeführt, obwohl von vornherein klar ist, dass die Wahl mangels ausreichender Kandidaten im Anschluss durch das Regionalkirchenamt für ungültig erklärt werden wird. In diesem Fall findet §14 Abs.. 4 der KVBO [Kirchenvorstandsbildungsordnung] Anwendung. Werden Wahl oder Berufung für ungültig erklärt, so sind sie zu wiederholen…‘ Das Prozedere verschafft der Kirchgemeinde Zeit, um weitere Kandidaten zu finden. […]

Der Kirchenvorstand bleibt in dieser Möglichkeit Herr des Verfahrens.

2) Der Kirchenvorstand erklärt, dass die Wahl nicht durchgeführt wird […] und bittet die übergeordneten Stellen um weitere Entscheidung (vgl. § 16 KVBO). Im Rahmen des §16 kann die Bestellung von Kirch-vorstehern […] oder die Verwaltung der Kirchgemeinde durch das RKA [Regionalkirchenamt] ggf. mit dem Ziel einer Umstrukturierung bis hin zum Verlust der Eigen-
ständigkeit der Kirchgemeinde angeordnet werden. […]

Die Entscheidung nach §16 obliegt dem Landeskirchenamt, im Rahmen der Beauftragung/ Anordnung dem Regionalkirchenamt.

[Auszüge aus der Nachricht des Regionalkirchenamtes vom 20.08.2026]

Was bedeutet das für unsere Kirchgemeinde?

Trotz intensiven Bemühens des aktuellen Kirchenvorstands seit 2 Jahren und der gezielten Frage an verschiedene Gemeindeglieder (mehr als 15 Personen) zur Kandidatur, konnten keine neuen Kandidaten für die ausscheidenden Kirchenvorstände für die KV-Wahl gefunden werden. Sollte dies so bleiben, wird das Regionalkirchenamt vorübergehend die Aufgaben des Kirchenvorstands übernehmen und zur weiteren Entscheidung nach Dresden ins Landeskirchenamt abgeben. Dort wird entschieden – bis hin zum Verlust der Eigenständigkeit unserer Kirchgemeinde!

In diesem Fall würden Entscheidungen für unsere Kirchgemeinde nicht mehr von Personen vor Ort getroffen, welche die Situation genau kennen und denen dies am Herzen liegt, sondern von Ortsfremden. Dies beträfe auch das Projekt Glocken und Kirchturm. Wohin dann die ohnehin schon schwierige Reise mit diesem Projekt ginge, ist ungewiss.
Man kann sich gern in den umliegenden Kirchspielen oder ähnlichen Gemeindeverbünden umhören: Die meisten Kirchgemeinden wünschen sich mehr Eigenverantwortung zurück, was aber rechtlich ausgeschlossen ist.

Aus diesem Grund war und ist uns vor Ort die Eigenständigkeit unserer Kirchgemeinde stets wichtig, weswegen wir vor einigen Jahren sehr für das bestehende Schwesterkirchverhältnis votiert haben.Dazu gehört dann aber auch, dass wir es als eigene Kirchgemeinde schaffen, einen Kirchenvorstand ordnungsgemäß zu bilden. Stand jetzt ist dies nicht der Fall.

In seiner Sitzung am 25. August beriet der aktuelle Kirchenvorstand über die Problematik.
Um das Heft des Handelns so lange wie möglich selbst in der Hand zu haben, beschloss der Kirchenvorstand zu seiner Sitzung, die Wahl am 13. September wie geplant im Anschluss nach dem Gottesdienst bis 12:00 Uhr durchzuführen, auch wenn diese von vornherein als ungültig erklärt werden wird und wiederholt werden muss. Damit verschaffen wir uns Zeit für die erneute Suche nach Kandidaten.

Sollte dies nicht gelingen, wird der oben genannte §16 der KVBO zur Geltung kommen und die weitere Verfahrensweise liegt nicht mehr in unserer Hand, sondern beim Regionalkirchenamt bzw. Landeskirchenamt in Dresden.

Die Kirchgemeinde ist daher dringend gebeten, zu überlegen, wie wichtig uns die Eigenständigkeit ist!
Die Meinung des aktuellen Kirchenvorstands ist klar: Entscheidungen für das Gemeindeleben unserer Kirchgemeinde sollten auch vor Ort von uns getroffen werden und nicht von außerhalb! Dies wollen wir gern auch weiter tun.

Die Gemeindeglieder sind daher aufgerufen, noch einmal zu überlegen, ob nicht doch eine Kandidatur für sie machbar ist. Viele übernehmen schon ehrenamtlich vielfältige Aufgaben, wofür ihnen großer Dank gebührt. Aber oft ist es nur noch ein kleiner Schritt vom schon aktiven Engagement in der Gemeinde hin zur Verantwortung als Kirchenvorstand.
In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die ausscheidenden Kirchenvorstände teilweise über viele Legislaturperioden hinweg das Amt begleitet haben, jetzt auch in ihren wohlverdienten KV-Ruhestand gehen möchten oder aus anderem triftigem Grund ausscheiden.
Das Engagement im Kirchenvorstand ist keine Pflicht auf Lebenszeit und so ist es nur recht, wenn man die Pflichten, die dieses Amt mit sich bringt, auch gemeinsam als Gemeinde trägt, das heißt sich in der Ausübung abwechselt und so die Last des Ehrenamtes auf mehrere Schultern verteilt.
Nicht zuletzt ermöglicht ein Wechsel auch neue Impulse und den Gemeindegliedern, die in der Vergangenheit konstruktive Kritik üben mussten, jetzt auch die Möglichkeit selbst aktiv Einfluss zu nehmen.

Als Kirchenvorstand möchten wir betonen, dass uns die Fürbitte für die Wahl, die Leitung der Gemeinde und das Gemeindeleben insgesamt ein Herzensanliegen ist und bitten daher die ganze Kirchgemeinde auch um Unterstützung im Gebet.

Im Namen des Kirchenvorstands
Silvio Espig, Vorsitzender des aktuellen Kirchenvorstands
Pfrn. Rebekka Oesterreich

Ertragt einer den andern in Liebe und seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens: 
ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller,
der da ist über allen und durch alle und in allen. Einem jeden aber von uns ist die Gnade gegeben nach dem Maß der Gabe Christi.
Epheser 4, 2b-7 (Die Bibel)

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